Reisehinweise für den Türkei Urlaub

Unter Berücksichtigung einiger Hinweise wird ihr Urlaub zu einem gelungenen Erlebnis.

So sollten Sie darauf achten, nicht mit Drogen in Kontakt zu geraten. Bei Delikten mit Drogen werden in der Türkei harte Strafen ausgesprochen. Eingeführte Drogen können zu einer Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren führen, während Drogen bei der Ausfuhr zu einer Haftstrafe von sechs bis zwölf Jahren führen können.



Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Kultur- und Naturgütern ist ein weiteres heikles Kapitel. Von der Polizei und den Zollbehörden wird der Begriff Antiquität weit ausgelegt. Oder ein am Strand gefundener Stein könnte auch ein Naturgut darstellen. Daher sollten Sie zum Beispiel besonders bei Steinen besonders vorsichtig sein. So können schon bearbeitete Steine plötzlich Antiquitäten sein. Oder Sofern Sie keine Genehmigung besitzen, sollten Sie beispielsweise die Ausfuhr von Fossilien oder alten Münzen in ihrem Reisegepäck vermeiden. Zu den Konsequenzen der Zuwiderhandlung könnte eine bis zu zehnjährige Haftstrafe gehören.

Das Einholen einer Genehmigung bei den zuständigen Stellen, zum Beispiel einige Zollstellen, ist jedoch jederzeit möglich. Die Museen, die dem Kultusministerium unterstehen, erteilen ebenfalls Ausfuhrgenehmigungen.

In der Öffentlichkeit sollten keine politischen Äußerungen gegen den türkischen Staat getätigt werden. Auch sollte es zwingend vermieden werden, Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden. Dies könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.