Shopping in Antalya

Aus der Türkei dürfen sich Erwachsene und Reisende unter 18 Jahren einige Waren aus dem Urlaub mitbringen, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Die Waren dürfen natürlich auch als Geschenk gedacht sein oder für Angehörige innerhalb des Haushalts.



So dürfen Erwachsene und Reisende unter 18 Jahren bis zu fünf Flaschen Kölnisch Wasser (je 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz mitbringen. Zusätzlich dürfen 1,5 kg Kaffee und 1,5 kg löslicher Kaffee eingeführt werden. Ebenfalls dürfen 500 Gramm Tee von Erwachsenen und Reisenden unter 18 Jahren mitgebracht werden. Bei der Mitnahme von Kaffee sollten Reisende jedoch mindestens 15 Jahre alt sein.

An Süßigkeiten dürfen 1 Kilogramm Schokolade sowie 1 Kilogramm Süßigkeiten von einer Reise in die Türkei mitgebracht werden.

Tabakwaren und Alkohol dürfen nur von Erwachsenen mitgenommen werden. So dürfen Erwachsene 2 Stangen Zigaretten (400 Zigaretten) mitnehmen. Bei den 150 Zigarillos, die mitgenommen werden dürfen, ist auf das maximale Gewicht von 3 Gramm pro Zigarillo zu achten. Insgesamt 10 Zigarren dürfen Erwachsene aus dem Land mitnehmen.

Bei Zigarettentabak dürfen bis 200 Gramm sowie 200 Blatt Zigarettenpapier ausgeführt werden. Oder es dürfen 200 Gramm Pfeifentabak oder 200 Kautabak oder 200 Gramm Tabak für Wasserpfeifen mitgenommen werden. Statt diesem Tabak können auch 50 Gramm Schnupftabak mitgenommen werden.

Erwachsene dürfen 1 Flasche Alkohol mit einer Menge von 100 cl oder 2 Flaschen Alkohol mit einer Menge von je 70 cl bzw. 75 cl mitnehmen.

Medikamente dürfen ebenfalls mitgenommen werden. Dabei sollte die mitgebrachte Menge realistisch dem Eigenbedarf entsprechen.

Andere Waren von einem Gesamtwert in Höhe von 175,00 Euro dürfen zusätzlich eingeführt werden. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Treibstoff sowie Goldlegierungen und Goldplattierungen, die unbearbeitet sind oder Halbzeug (Halbfabrikate).

Sollten die Reisefreigrenzen, die während der Reise nur einmal in Anspruch genommen werden dürfen, überschritten werden, so sind dann für den überschreitenden Betrag Einfuhrabgaben zu entrichten.