Zollbestimmungen für den Türkei Urlaub

Für den Aufenthalt geltenden besondere Zollbestimmungen.

So dürfen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Wert von 300,00 Euro eingeführt werden. Dazu gehören medizinische Artikel, wie z. B. Geräte, sowie Medikamente. Auch Geschenkartikel sind in diesem Betrag mit inbegriffen. Für Kinder unter 15 Jahren liegt der Betrag bei einer Höhe von 145,00 Euro.



Zu den Gegenständen für den persönlichen Gebrauch gehört natürlich auch die Kleidung, die von Reisenden unterwegs und im Urlaub benötigt werden. Ferner dürfen Verbrauchs- und Gebrauchsartikel mit eingeführt werden, die Reisende unterwegs und während des Urlaubs benötigen.

Diese Beträge gelten allerdings nicht für Transitreisende.

Schmuck darf ein- und ausgeführt werden. Dabei darf der Wert des persönlichen Schmuckes den Betrag von 15.000 US-Dollar nicht übersteigen. Liegt der Wert über 15.000 US-Dollar, so muss der Schmuck bei der Einreise deklariert werden. Sofern Schmuck in der Türkei gekauft wird, sind die entsprechenden Nachweise erforderlich.

Touristen ist die Einfuhr von Devisen in unbegrenzter Höhe erlaubt. Die Ausfuhr von Devisen ist jedoch nur bis zu einer begrenzten Höhe möglich. Der Gesamtbetrag darf 5.000 US-Dollar nicht übersteigen. In entsprechendem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist die Ausfuhr von Türkischen Lira möglich.

Bei der Einreise mit einem PKW darf der Fahrer des PKW einen Werkzeugkasten mit bis zu 10 Teilen mitführen. Weiterhin dürfen eine Reifenpumpe, ein Akku-Handstaubersauger, eine portable Kühlbox sowie ein Ersatzreifen und ein Keilriemen mitgeführt werden.